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18.01.08
Rückgang der Inobhutnahmen setzt sich 2006 nicht weiter fort-
knapp drei Viertel der Inobhutnahmen resultieren aus Gefährdungslagen
Nachdem man zwischen 1997 und 2001 von einem Maßnahmenvolumen von
etwas mehr
als 31.000 Fällen pro Jahr für die Inobhutnahmen in der Bundesrepublik
ausgehen konnte,
haben sich seither die Fallzahlen gem. § 42 SGB VIII deutlich auf
zuletzt in etwa 25.400 reduziert.
Gegenüber dem Jahr 2001 entspricht dies einem Rückgang von
ca. 19%. Diese
Maßnahmen sind zum einen sozialpädagogische Hilfen in Krisen-
und Gefahrensituationen –
und somit eigentlich zu den Leistungstatbeständen des SGB VIII zu
zählen –, sind zum anderen allerdings auch ein Instrument der
Krisenintervention im Rahmen der Jugendhilfe mit einem eindeutigen Eingriffscharakter.
Diesem wird in der Statistik insofern Rechnung getragen, als dass bei
der Veröffentlichung der amtlichen Daten seitens des Statistischen
Bundesamtes und der Statistischen Landesämtern zwischen der „Inobhutnahme
auf eigenen Wunsch“ und der „Inobhutnahme wegen Gefährdung“
unterschieden wird. Das quantitative Verhältnis dieser beiden Varianten
hat sich auf den ersten Blick seit der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre
als vergleichsweise konstant erwiesen.
Rund ein Drittel der innerhalb eines Jahres durchgeführten Kriseninterventionen
sind auf Wunsch des Minderjährigen selbst zustande gekommen, während
ca. zwei Drittel der Inobhutnahmen vor dem Hintergrund akuter Gefährdungslagen
durchgeführt werden muss.
Auf den zweiten Blick jedoch wird seit 1997 ein geringfügiger, aber
kontinuierlicher anteiliger Rückgang der Inobhutnahmen auf eigenen
Wunsch deutlich. Für 2006 wird dieser Trend noch durch einen Anstieg
von Maßnahmen auf Grund von Gefährdungslagen verstärkt.
Die Frage, ob sich hier eine Trendwende abzeichnet, können lediglich
weitere Beobachtungen beantworten.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
– Inobhutnahmen, versch. Jahrgänge; Grundlage: Berechnungen
des Statistischen Bundesamtes
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