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18.01.08

Rückgang der Inobhutnahmen setzt sich 2006 nicht weiter fort-
knapp drei Viertel der Inobhutnahmen resultieren aus Gefährdungslagen

Nachdem man zwischen 1997 und 2001 von einem Maßnahmenvolumen von etwas mehr
als 31.000 Fällen pro Jahr für die Inobhutnahmen in der Bundesrepublik ausgehen konnte,
haben sich seither die Fallzahlen gem. § 42 SGB VIII deutlich auf zuletzt in etwa 25.400 reduziert.

Gegenüber dem Jahr 2001 entspricht dies einem Rückgang von ca. 19%. Diese
Maßnahmen sind zum einen sozialpädagogische Hilfen in Krisen- und Gefahrensituationen –
und somit eigentlich zu den Leistungstatbeständen des SGB VIII zu zählen –, sind zum anderen allerdings auch ein Instrument der Krisenintervention im Rahmen der Jugendhilfe mit einem eindeutigen Eingriffscharakter.

Diesem wird in der Statistik insofern Rechnung getragen, als dass bei der Veröffentlichung der amtlichen Daten seitens des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämtern zwischen der „Inobhutnahme auf eigenen Wunsch“ und der „Inobhutnahme wegen Gefährdung“ unterschieden wird. Das quantitative Verhältnis dieser beiden Varianten hat sich auf den ersten Blick seit der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre als vergleichsweise konstant erwiesen.

Rund ein Drittel der innerhalb eines Jahres durchgeführten Kriseninterventionen sind auf Wunsch des Minderjährigen selbst zustande gekommen, während ca. zwei Drittel der Inobhutnahmen vor dem Hintergrund akuter Gefährdungslagen durchgeführt werden muss.

Auf den zweiten Blick jedoch wird seit 1997 ein geringfügiger, aber kontinuierlicher anteiliger Rückgang der Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch deutlich. Für 2006 wird dieser Trend noch durch einen Anstieg von Maßnahmen auf Grund von Gefährdungslagen verstärkt. Die Frage, ob sich hier eine Trendwende abzeichnet, können lediglich weitere Beobachtungen beantworten.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Inobhutnahmen, versch. Jahrgänge; Grundlage: Berechnungen des Statistischen Bundesamtes

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