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11.01.08

Jugendschutz: neue Regelungen seit 1. September 2007

 

Zum 1. September 2007 sind Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung: Tabakwaren dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Die Altersgrenze wird damit um 2 Jahre angehoben.

Wesentliche Neuerungen des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 sind:

* § 10 des Jugendschutzgesetzes wird geändert. Das Abgabealter für Tabakwaren und das Rauchverbotsalter werden heraufgesetzt: von 16 auf 18 Jahre. Dann dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

* Eine Übergangsfrist für Zigarettenautomaten ist bis 31.12.2008 vorgesehen. Dann müssen sie technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.

In unserem Publikationsangebot können Sie aktuell ein Einlegeblatt zur Broschüre "Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder" mit dieser Neuerung und weiteren Aktualisierungen abrufen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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